Suchmaschinen und CO
Was geht wie, was ist erlaubt und was nicht

Webseiten und Onlineshopbetreiber, die das Tool Google Analytics nutzen, sollten in Ihren Datenschutzerklärungen den Hinweis, welche die User über die Nutzung von Google Analytics informiert, austauschen bzw. einfügen.

Am 19.08 diesen Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, das wer eine Unternehmenspräsentation bei Facebook hat, muss auch hier ein vollständiges Impressum haben. Findet man kein Impressum gemäß §5 TMG, so verhält sich der Anbieter Wettbewerbswidrig.

Immer wieder kommen die Fragen wie kann ich, was soll ich machen, wie Funktioniert das alles. Wer es genau wissen will kann sich die Videos von Philipp Sauber aus der INM AG (Website-Marketing.ch) auf You-Tube ansehen. Hier gibt es ein paar sehr interessante Videos. Von den Basics an, genau erklärt, was auf euren Webseiten zu machen ist.
Auch ein paar gute Beispiele zur Vermeidung von Fehlern wie z.b.: Vergessene “alt” tags auf den Bildern, Seiten die mit Frames aufgebaut sind, Sinnloses Java, oder das bekannte Problem mit Flash, könnt Ihr euch dort ansehen.
Insgesamt hat Philipp Sauber dort 11 Videos zum Thema Suchmaschinen Optimierung im eigenen Channel gepostet.
Nun ist Google Street View in Deutschland ans Netz gegangen. Da der Hype, um das zeigen von Fassaden, viele verunsichert hat, haben viele Ihre Häuser „verpixelt“. Nun sollte man doch denken „ha ha, mein haus ist nicht in Google Street View zu sehen“. Richtig nicht in Street View aber …. . Und schon sind wir wieder bei der Massendynamik. Ich höre schon wie XYZ zu ABC sagt: Haste auch dein Haus verpixelt?“. Darauf ABC: „Ja klar nix mehr zu sehen.“
Mein Ihr den wirklich Eure Häuser währen jetzt weg aus dem Internet.